Rabattaktionen gehören zum Alltag jedes Online-Shops. Seit 2022 hängt an jeder Ermäßigung aber eine Pflichtangabe, und seit dem EuGH-Urteil vom September 2024 auch die Frage, von welchem Preis aus du überhaupt rechnen darfst. Dieser Leitfaden zeigt, was gilt, wo WooCommerce an seine Grenzen stößt und wie du deinen Shop Schritt für Schritt umstellst.
Was die Omnibus-Richtlinie bei Rabatten verlangt
Die EU hat mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 einen neuen Artikel 6a in die Preisangabenrichtlinie eingefügt. Umgesetzt wurde er in Deutschland als § 11 PAngV (seit 28. Mai 2022) und in Österreich als § 9a Preisauszeichnungsgesetz (seit 20. Juli 2022).
Der Kern ist in beiden Ländern gleich: Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss den niedrigsten Preis angeben, den er in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Ziel ist, dass Kundinnen und Kunden einschätzen können, ob ein Angebot wirklich günstiger ist oder ob der Preis vorher nur kurz angehoben wurde.
Die Pflicht greift „bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung“. Das ist der durchgestrichene Preis im Shop, ein „−20 %“-Badge, ein Banner „Jetzt reduziert“ und genauso ein Newsletter oder ein Social-Media-Post mit Rabatt.
Was das EuGH-Urteil geändert hat
Lange war umstritten, ob es reicht, den 30-Tage-Tiefstpreis irgendwo klein zu nennen, während der Streichpreis und die Prozentangabe sich auf einen höheren Preis beziehen. Der Europäische Gerichtshof hat das am 26. September 2024 im Verfahren C-330/23 (Aldi Süd) beantwortet.
Aldi Süd hatte Bananen mit „−23 %“ beworben: 1,29 € statt durchgestrichener 1,69 €. Drei Wochen vorher hatten die Bananen aber schon einmal 1,29 € gekostet. Der EuGH entschied, dass eine Ermäßigung, die als Prozentsatz oder als Werbeaussage bekannt gegeben wird, auf Grundlage des niedrigsten Preises der mindestens 30 Tage davor zu bestimmen ist. Das Landgericht Düsseldorf hat Aldi Süd daraufhin am 31. Oktober 2024 zur Unterlassung verurteilt (nicht rechtskräftig laut Pressemitteilung).
Für deinen Shop heißt das: Streichpreis und Prozentangabe sollten sich auf den Tiefstpreis der 30 Tage beziehen. Den Tiefstpreis nur zusätzlich zu nennen, genügt nicht. Mehr dazu im Artikel EuGH-Urteil zu Streichpreisen.
Warum WooCommerce das nicht von selbst kann
WooCommerce kennt pro Produkt einen regulären Preis und einen Angebotspreis. Ist ein Angebotspreis gesetzt, streicht WooCommerce den regulären Preis durch und zeigt ein „Sale“-Badge. Einen Preisverlauf speichert es nicht. Daraus entstehen typische Probleme:
- Kein Tiefstpreis: Ohne Verlauf weiß der Shop nicht, welcher Preis in den 30 Tagen vor der Aktion am niedrigsten war.
- Falscher Streichpreis: Wurde der reguläre Preis kurz vor der Aktion angehoben, streicht WooCommerce den höheren Preis durch. Genau das hat der EuGH beanstandet.
- Scheinrabatte: Ein Produkt, das nie zum regulären Preis verkauft wurde, erscheint trotzdem als „reduziert“.
- Kein Nachweis: Fragt jemand nach, kannst du nicht belegen, welcher Preis wann galt.
Schritt für Schritt zum korrekten Rabatt
- Preisverlauf aufzeichnen. Jede Preisänderung braucht Zeitpunkt und Betrag, egal ob sie aus dem Produkt-Editor, einem CSV-Import, einer Warenwirtschaft über die REST-API oder einem geplanten Sale kommt. Varianten brauchen einen eigenen Verlauf.
- Den Tiefstpreis richtig berechnen. Maßgeblich sind die 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung, nicht die letzten 30 Tage bis heute. Sonst wird der Aktionspreis zu seinem eigenen Bezugspreis. Rechenbeispiele findest du im Artikel Niedrigster Preis der 30 Tage berechnen.
- Den Hinweis anzeigen. Auf der Produktseite und in Produktlisten, nah am Preis, zum Beispiel: „Niedrigster Preis der 30 Tage vor der Preisermäßigung: 249,00 €“.
- Streichpreis und Prozente angleichen. Der durchgestrichene Preis sollte der Tiefstpreis sein, die Prozentangabe davon aus gerechnet. Liegt der Angebotspreis nicht unter dem Tiefstpreis, ist es keine Ermäßigung und sollte nicht als solche erscheinen.
- Nachweise aufbewahren. Halte den Preisverlauf so lange vor, dass du auch ältere Aktionen noch belegen kannst.
Sonderfälle im Überblick
| Fall | Was gilt | Hinweis |
|---|---|---|
| Schrittweise Rabatte | Bei einer ununterbrochen steigenden Ermäßigung bleibt der Preis vor der ersten Stufe der Bezugspreis (§ 11 Abs. 2 PAngV, § 9a Abs. 1 PrAG). | Steigt der Aktionspreis zwischendurch wieder, beginnt eine neue Ermäßigung. |
| Neue Produkte | Österreich: niedrigster Preis seit Markteinführung (§ 9a Abs. 2 PrAG). | Die PAngV hat dazu keine eigene Regel. |
| Verderbliche Ware | Ausgenommen, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder ablaufender Haltbarkeit sinkt (§ 11 Abs. 4 PAngV, § 9a Abs. 3 PrAG). | In Deutschland muss der Grund erkennbar sein. |
| Individuelle Rabatte | In Deutschland ausgenommen (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 PAngV), etwa ein persönlicher Gutschein. | Ein Code für alle ist keine individuelle Ermäßigung. |
| Rabatt- und Mehrwährungs-Plugins | Auch deren Preise sind Preisangaben. | Prüfe, ob deine Lösung diese Preise überhaupt sieht. |
Auch außerhalb des Shops
Die Pflicht hängt an der Bekanntgabe der Ermäßigung, nicht am Ort. Wenn du im Newsletter, auf Instagram oder in einem Prospekt mit „−30 %“ wirbst, gilt dieselbe Regel. Ein Plugin kann deinen Shop absichern, deine übrige Werbung aber nur du selbst.
Checkliste für deinen Shop
- Wird jede Preisänderung mit Datum aufgezeichnet, auch aus Importen und geplanten Sales?
- Wird der Tiefstpreis aus den 30 Tagen vor Aktionsbeginn berechnet?
- Steht der Hinweis auf Produktseite und in Listen?
- Ist der Streichpreis der Tiefstpreis und die Prozentangabe davon gerechnet?
- Werden Produkte ohne echten Rabatt nicht als „Sale“ gezeigt?
- Hast du schrittweise Rabatte, neue Produkte und verderbliche Ware bedacht?
- Kannst du den Preisverlauf einer Aktion auch Monate später noch zeigen?
So hilft Strikewise
Strikewise erledigt diese Schritte in WooCommerce automatisch: Es zeichnet jede Preisänderung auf, zeigt den niedrigsten Preis der 30 Tage auf Produktseiten und in Listen und korrigiert im EuGH-Modus Streichpreis und Rabatt. Alles, was das Gesetz verlangt, ist in der Gratis-Version enthalten. Wer bisher das Plugin „Omnibus“ nutzt, kann seinen Preisverlauf mit einem Klick übernehmen.